Ab dem 10.01.2022 müssen sich Kita-Kinder ab dem 1. Geburtstag in Bayern dreimal wöchentlich einem Corona-Selbsttest unterziehen – die Eltern müssen gegenüber der Kita die Durchführung des Tests und das negative Ergebnis „glaubhaft machen“, wie es im 454. Newsletter des bayerischen Sozialministeriums vom 15.12.2021 heißt.
Die flächendeckende Einführung von Lolli-PCR-Pooltests ist nicht vorgesehen.
Am 20.12.2021 wurde durch das Sozialministerium ein weiterer Newsletter veröffentlicht, in dem dargelegt wird, dass in der Einführungsphase der Testpflicht auf einen gesonderten Nachweis (z.B. durch Videoaufzeichnung) zunächst verzichtet werden soll (456. Newsletter des bayerischen Sozialministeriums vom 20.12.2021).
Am 21.12.2021 wurde noch der Newsletter 457 veröffentlicht, in dem die Ausgabe der neuen Berechtigungsscheine für den Bezug von Antigen-Selbsttest näher erläutert wird (457. Newsletter des bayerischen Sozialministeriums vom 21.12.2021).
Am 3.2.2022 wurde mit Veröffentlichung des Newsletters 462 eine neue Vorgehensweise zur Kontaktnachverfolgung und Quarantäne beschrieben. Aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter wird eine pauschale Regelung zur Gruppenschließung vorgestellt: können mehr als 20% der Kinder einer Gruppe aufgrund einer SARS-CoV-2 Infektion die EInrichtung nicht besuchen, so wird die betreffende Gruppe für die folgenden fünf Tage (inkl. Wochenende) geschlossen (462. Newsletter des bayerischen Sozialministeriums vom 3.2.2022).
Am 8.2.2022 wurde der Newsletter 463 veröffentlicht. Dieser beschreibt ein neues erweitertes Testregime im Falle von Infektionen. So wird nach jedem Infektionsfall an den folgenden fünf Kita-Tagen ein Testnachweis benötigt. Hierzu werden den Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine für 2 weitere Antigen-Selbsttests ausgegeben (463. Newsletter des bayerischen Sozialministeriums vom 8.2.2022).
In einem früheren Schreiben vom StMAS heißt es allerdings:
„Die Testung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter ist mit den derzeit verfügbaren Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung (sogenannten Selbsttests) nicht ausreichend zuverlässig durchführbar. Denn bei kleinen Kindern ergeben sich oft erhebliche Probleme bei der Entnahme eines Abstrichs. Geeignete alternative Testmöglichkeiten (Gurgel- bzw. Speicheltestungen oder Lolli-Tests mit Pooling) stehen derzeit wegen der dafür notwendigen Kapazitäten der Labore nicht zur Verfügung. Sie befinden sich jedoch bereits in der Testphase.„
419. Newsletter des bayerischen Sozialministeriums vom 27.4.2021
Weiterhin schreib das StMAS in seinem Elternbrief vom 27.4.2021:
„gut durchdachte Testkonzepte können auch in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu mehr Sicherheit führen. Sie tragen wesentlich zum Schutz der Beschäftigten in den Kitas sowie Ihrer Kinder vor einer Infektion mit dem Coronavirus bei. Mit regelmäßigen Tests können Infektionen frühzeitig erkannt und Infektionsketten durchbrochen werden. So verringert sich das Infektionsgeschehen.„
StMAS Elternbrief vom 27.4.2021
und empfiehlt
„eine PCR-Testung Ihrer Kinder, da dies die sicherste Methode ist, um herauszufinden, ob Ihr Kind mit dem Coronavirus infiziert ist.„
StMAS Elternbrief vom 27.4.2021