Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema PCR-Pool-Tests in Kitas.
Alle Angaben beziehen sich auf die aktuell geltenden Regelungen in bayerischen Kitas – für andere Bundesländer können abweichende Regelungen gelten:


Was passiert, wenn mein Kind einmal nicht am PCR-Pool-Test in der Einrichtung teilnehmen kann?

Sollte Ihr Kind an einem Tag mit Pooltestung einmal nicht (rechtzeitig) in der Einrichtung anwesend sein, dann kann es an diesem Tag nicht an der Testung teilnehmen. In diesem Fall empfehlen wir die Durchführung eines Antigen Schnelltest – insbesondere wenn grundsätzlich Krankheitssymptome („Rotznase“) bei guten Allgemeinbefinden vorliegen. Bei schwereren Symptomen (Husten, Fieber, Kopf-, Glieder- oder Bauchschmerzen) sollte n jedem Fall ein Arzt konsultiert werden, um eine mögliche Corona-Infektion mittels PCR-Test abzuklären.


Wie erfolgt die Testung, wenn die Einrichtung an dem betreffenden Tag mit PCR-Pool-Test nicht geöffnet ist (z.B. Feiertag, Konzeptionstag, …)?

Sollte die Einrichtung an einem Tag mit PCR-Pool-Test nicht geöffnet sein, so wird der Test nicht nachgeholt. Die Kinder werden in diesem Fall erst am nächsten regulären Testtag wieder mittels PCR-Pool-Test getestet. Zur Sicherheit sollten die Eltern in diesem Fall vor dem nächsten Besuch einen Selbsttest mit ihrem Kind durchführen. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.


Was passiert, wenn sich mein Kind weigert, am PCR-Pool-Test zum Beispiel im Rahmen des Morgenkreises teilzunehmen?

Sollte die Einrichtung sich entschieden haben, die Probenentnahme mit allen Kindern im Rahmen des Morgenkreises durchzuführen, dann erfolgt dies von den Kindern selbst unter Anleitung durch erfahrene und pädagogisch ausgebildete Erzieher:innen. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass ein Kind diese Prozedur verweigert. In diesem Fall sollte das betreffende Kind nicht von den anderen separiert werden. Um Stabilität und Konstanz in der Betreuung zu gewährleisten, werden die Eltern beim Abholen darüber informiert, dass ihr Kind den Pooltest nicht mitgemacht hat. Es wird empfohlen für den nächsten Tag einen alternativen Testnachweis zu erbringen. Zudem sollte am nächsten Pooltesttag die Probenentnahme durch die Eltern während der Ankunftszeit in der Einrichtung erfolgen. Alles weitere sollten die Erzieher:innen dann mit den Eltern und dem betreffenden Kind besprechen.


Ist die Teilnahme am PCR-Pool-Test für mein Kind verpflichtend?

Nein. Ihr Kind nimmt nur am PCR-Pool-Test teil, wenn Sie dies durch eine Einwilligungserklärung
ausdrücklich wünschen.


Ist es möglich die Zustimmung zur Teilnahme am PCR-Pool-Test auch später zu geben?

Ja. Die Zustimmung zur Teilnahme am PCR-Pool-Testverfahren kann auch zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden. Dies ist im Einzelfall mit der Kita-Leitung abzustimmen.


Müssen alle Kinder in Quarantäne, wenn der PCR-Pool-Test positiv ist?

Nein. Bei einem positiven Pool werden die Rückstellproben aller an diesem Pool teilnehmenden Kinder getestet. Die Kinder, deren Einzelergebnis negativ ist, dürfen am folgenden Tag die Einrichtung wieder besuchen. Kinder mit einem positiven Ergebnis müssen in Isolation. Es gelten die aktuellen Regeln für Infizierte.


Kann es trotz PCR-Pool-Tests zu Gruppenschließungen kommen?

Ja. Hierzu gibt es allerdings keine Vorgaben. Speziell wenn es zu vermehrten Krankheitsfällen beim Personal kommt, sind mögliche Gruppenschließungen nicht auszuschließen.


Wird der ct-Wert (Angabe zur Virenlast) bei positiven Einzelproben erfasst und mitgeteilt?

Dies hängt vom jeweiligen Labor ab. In der Regel wird aber der ct-Wert einer positiven Probe ermittelt und dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt. Nur das zuständige Gesundheitsamt entscheidet, welche Konsequenzen sich auf Basis dieser Information für die betroffene Familie ergeben.


Weitere Informationen zu den PCR-Pool-Tests finden Sie auch auf den Seiten des „Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ (Quelle: Offizielle Seiten des Kultusministeriums)

Auszüge zu den wichtigsten Fragen hinsichtlich der Materialen und den Inhaltsstoffen bei Lollis:

Sind die Materialien unbedenklich?

Ja. Es handelt sich ausnahmslos um Medizinprodukte mit den entsprechenden Zulassungen und/oder Zertifizierungen. Die verwendeten Abstrichtupfer enthalten keine schädlichen Substanzen. Durch das Lutschen an den Abstrichtupfern werden keinerlei Stoffe an die Anwenderin bzw. den Anwender abgegeben. Die Sterilität der verwendeten Abstrichtupfer wurde vom Johner Institut Konstanz wissenschaftlich bestätigt. Das entsprechende Gutachten können Sie hier einsehen. Überprüfungen des Forschungszentrums Jülich sowohl der Abstrichtupfer als auch der Verpackungsmaterialien auf etwaige Rückstände nach der Sterilisation haben zudem gezeigt, dass keinerlei Hinweise auf radioaktive Verunreinigungen zu erkennen sind.


Enthalten die Abstrichtupfer Ethylenoxid oder andere gefährliche Stoffe?

Die Abstrichtupfer enthalten keine gefährlichen Stoffe. Sie wurden mittels des validierten und zugelassenen Gammastrahlensterilisationsverfahrens behandelt, welches ein erprobtes und sicheres Verfahren für die Sterilisation von pharmazeutischen Produkten, Arzneimitteln und Medizinprodukten ist. Ein Sterilisationsprozess mittels Ethylenoxid-Sterilisation ist nicht zum Einsatz gekommen.

Die Sterilität der verwendeten Abstrichtupfer wurde vom Johner Institut Konstanz wissenschaftlich bestätigt. Das entsprechende Gutachten können Sie hier einsehen. Überprüfungen des Forschungszentrums Jülich, Abteilung für Immissionsüberwachung und Radioökologie, sowohl der Abstrichtupfer als auch der Verpackungsmaterialien auf etwaige Rückstände nach der Sterilisation haben zudem gezeigt, dass keinerlei Hinweise auf radioaktive Verunreinigungen zu erkennen sind. Das entsprechende Gutachten können Sie hier einsehen.


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